Zwar gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, Praxisbesonderheiten aber muss der vortragende Arzt belegen. Der bloße Hinweis darauf reicht nicht. Dabei müssen alle bedeutsamen Umstände des Praxisbetriebs und die Zusammensetzung der Patientenschaft umfassend vorgetragen und verifiziert werden (SG München 9.11.16, S 38 KA 5170/15).
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Der dauerhafte Einsatz am Sitz des Auftraggebers wird für einen selbstständigen EDV-Berater zu seiner Betriebsstätte. Die Fahrten werden mit der Entfernungspauschale berücksichtigt (FG Hessen 19.9.16, 9 K 485/16).
Wird ein Teil-Mitunternehmeranteil verkauft, sind die Posten einer Ergänzungsbilanz anteilig aufzulösen. Der Gewinn daraus ist gewerbesteuerpflichtig (FG Münster 9.6.16, 6 K 1314/15, Rev. zugelassen).
Jeder Arzt ist zur peinlich genauen Abrechnung der eigenen Leistung verpflichtet. Wer das Abrechnen der eigenen Leistung einem Dritten überlässt (z. B. BAG-Mitgesellschafter, Ehepartner), ist verpflichtet zu ...
Auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung müssen Geschäftsvorfälle fortlaufend, vollständig und richtig verzeichnet werden. Im bargeldintensiven Bereich sind dafür regelmäßig Aufzeichnungen ähnlich einem ...
Bieten Sie Arzt-Mandanten fundierte Unterstützung bei der Gestaltung von Vermögensaufbau und -nachfolge. Die neue Sonderausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung zeigt, wie Sie das Instrument der vermögensverwaltenden Personengesellschaft hier optimal nutzen.
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Das am 1.1.15 in Kraft getretene Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes scheint zu wirken Nachdem 2016 der Abgabesatz bei 5,2 % stabil gehalten werden konnte, wird er für 2017 auf 4,8 % abgesenkt.