Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
Der BFH (14.5.19, VIII R 35/16) hat unlängst darüber entschieden, ob eine eigenverantwortliche Tätigkeit der Gesellschafter einer Freiberufler-GbR (noch) vorliegt, wenn angestellte Prüfingenieure eigenständig ...
In einem Urteil des BSG (3.4.19, B 6 KA 4/18 R) musste sich das Gericht mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der vertragsärztlichen Tätigkeit eine Zulassungsentziehung rechtfertigt. Die Entscheidung betraf einen Zahnarzt, der seine Mitarbeiterinnen heimlich gefilmt hatte. Die KV bewirkte aus diesem Grund den Zulassungsentzug. Die Ausführungen des BSG sind auch auf den ärztlichen Bereich unmittelbar übertragbar.
Eine der großen Steuerfallen des Ertragsteuerrechts ist bei Personengesellschaften, die nicht insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielen, die Abfärbewirkung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG. Nachdem der BFH für ...
Auch für das letzte Quartal 2019 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Der Verlust der Gemeinnützigkeit hat für Vereine gravierende Folgen. Die neue Sonderausgabe von VB VereinsBrief zeigt Ihnen, wie Sie Warnzeichen frühzeitig erkennen und aktiv gegensteuern. Konsequent eingeordnet aus Sicht des Finanzamts.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Wird ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG gebildet und wird das begünstigte Wirtschaftsgut im Förderzeitraum, also in den auf das Abzugsjahr folgenden drei Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt, ist der in Anspruch genommene IAB im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung gewinnerhöhend hinzuzurechnen. Unterbleibt diese Hinzurechnung, stellt sich die Frage, ob der Fehler nur im Anschaffungs- bzw. Herstellungsjahr (nach den allgemeinen Regeln der AO) korrigiert werden kann, oder ob ...