Fallzahlen von rund 50 % des Fachgruppendurchschnitts lassen nicht den Schluss zu, dass keine fortführungsfähige Praxis i. S. v. § 103 Abs. 3a S. 1 SGB V existiert. Die Feststellungen der Versorgungsgründe i. S. v. § 103 Abs. 3a S. 3 SGB V setzt eine Bedarfsprüfung bezogen auf den gesamten betroffenen Planungsbereich voraus (LSG Baden-Württemberg 20.11.19, L 5 KA 1334/17).
Pflege- und Betreuungsleistungen für ambulante Pflege außerhalb des Haushalts des Steuerpflichtigen sind gemäß § 35a Abs. 4 S. 1 EStG nicht abziehbar. Im Ergebnis können daher zwar die Aufwendungen für die ...
Gemäß § 24 Abs. 1 ApBetrO dürfen Einrichtungen zum Sammeln von Verschreibungen (Rezeptsammelstellen) nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde unterhalten werden. Ausnahmen sind nur in medizinisch begründeten ...
Übernimmt ein gemeinnütziger Verein, der im Rettungsdienst tätig ist, die Abrechnung von Krankentransport und Notfallrettung gegenüber den Sozialleistungsträgern für fremde Leistungserbringer, so unterhält er einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und keinen Zweckbetrieb (FG Mecklenburg-Vorpommern 28.8.19, 3 K 114/15, Rev. BFH XI R 42/19).
Durch die Corona-Krise tut sich ein enormes Problem im Bereich der Schenkungsteuer auf. Wer gerade seinen Betrieb auf Sohn oder Tochter übertragen hat oder eine Übertragung plant, will wohl in aller Regel die ...
Der Begriff des Unternehmers bzw. der unternehmerischen Tätigkeit kann bei Auslegung des § 19 UStG nicht anders gesehen werden als bei Auslegung des § 15 UStG. Mit Blick darauf folgt, dass das Erstjahr bereits durch ...
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Hauptberuflich Selbstständige können sich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Die Frage ist, ob sie bei Wegbrechen ihrer Aufträge ihre Beiträge zur GKV reduzieren dürfen.