Das FG Niedersachsen (25.2.20, 9 K 112/18) hat entschieden, dass Verluste aus der Vermietung einer Immobilie nicht mehr anerkannt werden können, wenn bereits bei Abschluss des Mietvertrags die Absicht besteht, das Objekt später unentgeltlich an die Mieter, etwa Sohn oder Tochter, zu übertragen. Der Abzug der Verluste ist auch rückwirkend zu versagen, wenn dem FA die Umstände nachträglich bekannt werden.
Die Kleinunternehmerregelung ist auf solche Unternehmer beschränkt, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind (BFH 12.12.19, V R 3/19).
BAG-Ärzte mit nur einem halben Sitz müssen die Möglichkeit haben, Patienten auch über die zugewiesene anteilige durchschnittliche Fallzahl hinaus hinzuzugewinnen, da sie sonst schlechter gestellt wären als Ärzte ...
Auch bei der teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks und Gebäudes des Privatvermögens gegen eine Veräußerungszeitrente fließen dem Veräußerer von Beginn an steuerpflichtige Zinseinkünfte gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu, soweit die Rentenzahlungen nicht auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem Barwert der Rentenforderung zu Beginn und zum Ende des Streitjahres (sog. Tilgungsanteil) entfallen (BFH 14.7.20, VIII R 3/17).|
Wird ein Einzelunternehmen, zu dessen Betriebsvermögen die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört, nach § 20 Abs. 1 UmwStG und mit steuerlicher Rückwirkung nach § 20 Abs. 5 und 6 UmwStG in eine weitere ...
Werden gezahlte Kirchensteuern in einem späteren Jahr erstattet, sind diese mit den in diesem Jahr gezahlten Beträgen zu verrechnen. Übersteigen die Erstattungen die Zahlungen, ist der Erstattungsüberhang nach ...
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Wird eine vermietete Ferienwohnung innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG veräußert („Zehn-Jahres-Frist“), unterliegt der Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Wird Inventar mitveräußert, ist dieses nicht in die Berechnung des Veräußerungsgewinns einzubeziehen (FG Münster 3.8.20, 5 K 2493/18 E; die Revision wurde nicht zugelassen).