15.12.2021 · Fachbeitrag ·
Gewerbesteuer
Auch bei der Erbringung von Vermietungs- und sonstigen Serviceleistungen durch zwei voneinander getrennte Gesellschaften, kann dies gemäß § 9 Nr. 1 S. 5 GewStG der erweiterten Kürzung zugunsten der Vermietungsgesellschaft entgegenstehen, wenn der Grundbesitz ganz oder zum Teil dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters der Vermietungsgesellschaft dient (FG Münster 11.5.21, 9 K 2274/19, Rev. BFH III R 26/21).
15.12.2021 · Nachricht ·
Januar 2022
Zwischen den Erscheinungsterminen der gedruckten Ausgabe von PFB Praxis Freiberufler-Beratung halten wir Sie regelmäßig online auf dem Laufenden. Hier ist – jeweils nur kurz angerissen – eine Auswahl der ...
15.12.2021 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung in der Zahnarztpraxis
Grundsätzlich führt die selbstständige Tätigkeit eines Zahnarztes unabhängig davon, ob es sich um Heilbehandlungen oder kosmetische Leistungen handelt, aufgrund der Einordnung als Katalogberuf i. S. d.
15.12.2021 · Fachbeitrag ·
FG-Rechtsprechung kompakt
Auch für das zweite Halbjahr 2021 haben wir wieder die für die Praxis bedeutsamsten Entscheidungen der Finanzgerichte zusammengestellt und kurz kommentiert. Da die Rechtsentwicklung häufig aufgrund ausstehender Revisions-, Verfassungsgerichts- oder EuGH-Entscheidungen noch nicht abgeschlossen ist, sollten die einzelnen Themen weiter im Auge behalten werden.
15.12.2021 · Fachbeitrag ·
Umsatzsteuer
Oft werden Praxisräume mitsamt Inventar an Ärzte oder Zahnärzte vermietet, insbesondere dann, wenn teure medizinische Geräte erforderlich sind und die nutzenden Mediziner die eigenständige Anschaffung scheuen – ...
15.12.2021 · Fachbeitrag ·
Private Veräußerungsgeschäfte
Verkaufen Freiberufler innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 EStG Immobilien, unterliegt der realisierte Gewinn dem individuellen (und meist hohen) Steuersatz. Interessant kann es deshalb sein, die Immobilie kurz ...
14.12.2021 · Nachricht · Unlauterer Wettbewerb
Unzulässig ist eine Werbung für die Erkennung oder Behandlung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen oder Tier beruht (Fernbehandlung). Das gilt jedoch nicht für die Werbung für Fernbehandlungen, die unter Verwendung von Kommunikationsmedien erfolgen, wenn nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen nicht erforderlich ist (§ 9 S. 1 und S.
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