26.02.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Architekten- und Ingenieurrecht
Eine Kostenerhöhung von 21 Prozent gegenüber der ursprünglichen Angabe des Planers führt nicht dazu, dass der Auftraggeber dem Planer einen Planungsfehler vorwerfen und den Planungsvertrag kündigen darf. Das hat das OLG Naumburg rechtskräftig festgestellt. Die Entscheidung sollten Sie aber nicht zu der Ansicht verleiten, dass Kostenerhöhungen in dem beschriebenen Ausmaß immer unproblematisch sind. Erfüllen Sie Ihre Planungs- und Beratungspflichten bei den Kosten vielmehr immer ...
> lesen
25.02.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Der Bauherr kann Ihnen nicht einfach das Honorar kürzen, wenn Sie vereinbarte Planungsleistungen teilweise nicht erbracht haben. Er muss Ihnen zunächst eine Frist setzen, binnen derer Sie die (Teil-)leistungen nachholen können. Eine Ausnahme gilt, wenn es für ihn nichts bringt, wenn Sie die Leistungen nachträglich erbringen. Dann kann er gleich kürzen, entschied das OLG Köln. PBP ordnet die Rechtsprechung für Sie ein.
> lesen
30.01.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarabrechnung
Die stark steigenden Baukosten haben den unangenehmen Nebeneffekt, dass relativ viele Verträge vorzeitig gekündigt werden. Da Sie an einer solchen Kündigung keine Schuld trifft, müssen Sie Ihr Honorar nach § 649 BGB abrechnen und erbrachte von nicht erbrachten Leistungen trennen. PBP erklärt Ihnen, wie Ihnen das gelingt und Sie Ihre Honorarschlussrechnung prüffähig aufstellen.
> lesen
29.01.2020 · Nachricht aus PBP · Lph 1
Ein Leser fragt: Wie weit gehen meine Beratungsleistungen bzw. -pflichten in der Lph 1? Welche Leistungen muss ich vor allem in den Teilleistungen b) „Beratung zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf“ und c) „Formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter“ erbringen?
> lesen
15.01.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Planungsleistungen
Ist ein Projekt teurer geworden als geplant, wird der Planer nicht selten mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe (damals in der Vorentwurfsplanung) nicht die günstigste Planungsvariante gewählt. Solche Vorwürfe und entsprechende Gegenforderungen können Sie dann an sich abprallen lassen, wenn die Planungsvariante, die die Kosten eingehalten hätte, zum Zeitpunkt ihrer Erstellung nicht genehmigungsfähig war. Das hat das OLG Jena im Einvernehmen mit dem BGH entschieden.
> lesen
03.01.2020 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Ein Auftraggeber kann Schadenersatzansprüche wegen Baumängeln nur dann geltend machen, wenn er dem potenziellen Mängelverursacher zuvor die Gelegenheit gegeben hatte, nachzubessern. Das hat das OLG Hamburg im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt. Man darf Auftragnehmer also selbst nach diversen Fehltritten nicht einfach rauswerfen.
> lesen
03.01.2020 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Ein Leser fragt: Ein Mangel ist beseitigt worden. Beginnt damit die Gewährleistungsfrist neu?
> lesen
16.12.2019 · Fachbeitrag aus PBP · Bauüberwachung aktuell
Bauüberwacher müssen sich mit Bedenkenanzeigen ausführender Unternehmen inhaltlich auch dann intensiv auseinandersetzen, wenn das Unternehmen den falschen Adressaten angeschrieben hatte. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Rostock, der der BGH zugestimmt hat. Sie räumt mit dem weit verbreiteten Missverständnis auf, dass eine Bedenkenanzeige nur dann für die Bauüberwachung relevant ist, wenn sie zuvor VOB/B-konform an den Auftraggeber geschickt worden war. Ab jetzt herrschen andere Zeiten.
> lesen
04.12.2019 · Nachricht aus PBP · Haftung
Wird ein Architekt nicht mit der Objektbetreuung beauftragt, wird seine Planungs- und Überwachungsleistung dadurch (schlüssig) abgenommen, dass der Bauherr in das fertig gestellte Gebäude einzieht, die Schlussrechnung vollständig begleicht und innerhalb einer Prüfungsfrist von sechs Monaten keine Mängel der Architektenleistung rügt. Das hat das OLG Koblenz im Einvernehmen mit dem BGH klargestellt.
> lesen
24.11.2019 · Nachricht aus PBP · Haftung
Bei einer Kostenschätzung liegt der Spielraum des Architekten im Bereich von 30 bis 40 Prozent. Der Toleranzrahmen kann aber nicht generell einheitlich festgelegt werden. Die für eine größere Quadratmeterfläche erstellte Kostenschätzung kann nicht auf die geringere Fläche anhand der Kosten pro Quadratmeter umgerechnet werden. Das hat das OLG Dresden mit Billigung des BGH entschieden.
> lesen