03.12.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
Honorarforderungen, die über die im Planungsvertrag vereinbarte Vergütung hinausgehen, müssen präzise begründet und prüfbar hergeleitet werden. Dieses Prinzip hat das KG Berlin mit rechtskräftiger Entscheidung (der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Planers zurückgewiesen) bestätigt. „Negativ formuliert“ heißt das: Unschlüssige Honorarforderungen führen zur kompletten Zurückweisung.
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27.12.2021 · Nachricht aus PBP · Kostenermittlungen
Gelegentlich wird über die Frage gestritten, welchen Mitwirkungsanteil der Fachplaner der Technischen Ausrüstung an der Kostenschätzung und -berechnung des Objektplaners hat und ob Fach- und Objektplaner ihre Kosten zeitgleich ermitteln müssen. Die Antwort hat jetzt das OLG Hamm gegeben.
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26.10.2021 · Nachricht aus PBP · Haftung
Liegt ein Planungs- oder Bauüberwachungsmangel vor, sind nicht nur die baulichen Aufwendungen Bestandteil des Schadenersatzanspruchs sondern auch die Kosten, die ein Sachverständiger für Planung und Überwachung der Mangelbeseitigung bekommt. Das hat das OLG Dresden im Einvernehmen mit dem BGH entschieden.
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28.09.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Honorarrecht
In der Praxis passiert es immer wieder: Sie vereinbaren mündlich eine erforderliche ergänzende Leistung und erbringen sie kurzfristig. Bei der späteren Abrechnung erinnert sich der Bauherr nicht mehr an die mündlichen Abreden. Er verweigert das Honorar oder kürzt es unangemessen. Können Sie das noch heilen? Die Antwort lautet „Ja“. PBP zeigt Ihnen, was Sie dazu veranlassen müssen.
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21.09.2021 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Die Prüfbarkeit von Rechnungen ist seit Jahren Streitgegenstand. Eine aktuelle – vom BGH bestätigte – Entscheidung des OLG Dresden stellt am Beispiel eines vorzeitig beendeten VOB-Vertrags klar, dass die Anforderungen nicht mehr Selbstzweck sein sollen. Sinngemäß gilt das auch für Honorarrechnungen bei vorzeitigen Vertragsbeendigungen.
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31.08.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Werkvertragsrecht
Die Regelverjährungsfrist beim Werkvertrag für Planung und Bauüberwachung beträgt fünf Jahre. Diese Frist kann sich aber durch eine sog. Hemmung deutlich verlängern. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, wann der Fristablauf unterbrochen (gehemmt) wird und unter welchen Umständen der Fristablauf wieder weiterläuft. PBP macht Sie anhand einer Entscheidung des OLG Köln mit den Spielregeln der Hemmung vertraut.
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31.08.2021 · Nachricht aus PBP · Honorarrecht
Um eine Honorarforderung vor Gericht durchzusetzen, müssen die Vorträge der Prozessvertreter (Anwälte) und insbesondere die Anlagen (z. B. Planungsunterlagen als Nachweis der erbrachten Leistungen) vom Gericht in allen Einzelheiten ohne Zwischenschritte und ohne Such- und Sortieraufwand nachvollziehbar sein. Das hat das KG Berlin klargestellt.
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26.04.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Büroführung
„Unterzeichnet ein Mitarbeiter des Auftraggebers das Abnahmeprotokoll mit „i. A.“, bringt er dadurch zum Ausdruck, dass er keine Verantwortung für den Inhalt des Abnahmeprotokolls übernimmt. In einem solchen Fall erfolgt die Abnahme erst durch die Abnahmeerklärung bzw. -bestätigung des Auftraggebers“. Diese Leitsätze einer rechtskräftigen Entscheidung des OLG Celle rücken das Thema „Wer unterschreibt im Planungsbüro mit welchen Konsequenzen“ wieder in den Blickpunkt.
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27.04.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Welche Materialeigenschaften, Gestaltungseinzelheiten sowie funktionalen Anforderungen stellen das Bausoll dar? Angaben aus Bemusterungen oder Angaben aus dem – auf der Ausführungsplanung aufbauenden – Leistungsverzeichnis? Diese Frage poppt immer dann auf, wenn Abweichungen da sind und jemand einen Ausführungsmangel rügt. Lernen Sie die Bemusterungs-Rechtsprechung kennen und ziehen Sie daraus für Ihre Projektabwicklung die richtigen Schlüsse.
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27.04.2021 · Nachricht aus PBP · Werkvertragsrecht
Ausführende Unternehmen müssen bei Dachabdichtungsarbeiten selbst darauf achten, dass unter ihrer Regie auf der Baustelle nicht gegen relevante DIN-Normen verstoßen wird. Beruht die Mangelhaftigkeit der Bauleistungen auf einem schuldhaften Verhalten des Unternehmers, haftet er auch für Mangelfolgeschäden. Das hat das OLG Oldenburg entschieden.
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