29.01.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Bauen im Bestand
Haben Sie sich bei Vertragsabschluss über die Höhe der anrechenbaren Kosten aus mitverarbeiteter Bausubstanz (mvB) mit ihrem Vertragspartner schriftlich verständigt (z. B. mittels Pauschale oder individuellen Berechnungsverfahrens), kann dieser Betrag im Nachhinein nicht ohne weiteres einseitig verändert werden. Das gilt selbst dann, wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, entschied das OLG München Die Entscheidung betrifft zwar eine ältere Fassung der HOAI, gilt jedoch aufgrund ihrer ...
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13.04.2022 · Fachbeitrag aus PBP · Planungsleistungen
Ein Kennzeichen aktueller BIM-Projekte ist, dass bereits in der Lph 2 eine hohe Detaillierung der Planung gefordert wird. Mit dieser „Planungsoptimierung“ ginge alles viel einfacher. Tut es aber nicht. Die Projekte lehren, dass es wenig Sinn macht, die „geometrische Totaloptimierung“ schon in der Lph 2 nur deshalb „zu erreichen“, weil sich BIM EDV-technisch dafür eignet. Das Risiko, durch zu frühe Detailfestlegungen später übermäßig viele Änderungen zu provozieren, ist hoch.
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30.03.2022 · Nachricht aus PBP · Planungsleistungen
Immer öfter wird die Frage gestellt, wer die Abwassergrundleitungen unter der Bodenplatte plant und ihre Ausführung überwacht. Ist das Aufgabe des Objektplaners oder des Fachplaners für Technische Ausrüstung?
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24.07.2019 · Fachbeitrag aus PBP · HOAI
Der EuGH hat die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI als europarechtswidrig eingestuft. Das hat natürlich auch gravierende Auswirkungen auf künftige Vertragsanbahnungen und -gestaltungen. Lernen Sie die fünf zentralen Punkte kennen und entwickeln Sie daraus Ihre Kalkulations- und Verhandlungsstrategie für neue Projekte.
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06.11.2020 · Nachricht aus PBP · HOAI 2021
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 06.11.2020 der von der Bundesregierung vorgelegten HOAI-Änderungsverordnung zugestimmt. Er ist damit der Empfehlung des Wirtschaftsausschusses gefolgt. Auch der Entwurf des Ingenieur- und Architektenleistungsgesetzes hat das Placet des Bundesrats erhalten. Das Gesetz ist auch schon im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die HOAI 2021 wird damit am 01.01.2021 in Kraft treten.
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31.07.2021 · Nachricht aus PBP · Webinar
Die Voraussagen sind eingetreten: Die HOAI 2021 hat dem Honorarverhandeln eine neue Dimension verliehen. Bei vielen Vertragsanbahnungen kommen Sie gar nicht umhin, ein günstiges Honorarangebot abzugeben. Damit Sie bei solchen Aufträgen nicht auf die wirtschaftlich schiefe Bahn geraten, gibt es nur eine Option. Sie müssen Honorar und Leistung austarieren und bei Leistungen, die nicht im Vertrag enthalten sind, ein konsequentes Nachtragsmanagement etablieren. Wie das geht, zeigt Ihnen Klaus D.
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26.11.2020 · Fachbeitrag aus PBP · Honorargestaltung
Projekte laufen fast nie so wie bei Vertragsabschluss vorgesehen. Doch über Grundleistungsverträge bekommen Sie Planungsänderungen, Verzögerungs- und Wiederholungsleistungen nicht honoriert. Umso wichtiger ist ein konsequentes – fachlich unterfüttertes – Nachtragsmanagement. Das PBP-Webinar am 17.09.2020 – und die dort eingebrachten Fragen – haben das bestätigt. Weil davon auszugehen ist, dass diese Fragen alle Objekt- und Fachplaner interessieren, geht PBP hier näher darauf ein.
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31.08.2021 · Fachbeitrag aus PBP · Nachtragsmanagement
Das OLG Brandenburg hat zu dem streitbeladenen Thema „Zusatzhonorar bei verlängerter Bauzeit“ einen echten Paukenschlag gesetzt. Es hat der Klage eines Planungsbüros stattgegeben, das SiGeKo-Leistungen erbracht und im Zuge der Verlängerung der Leistungserbringung wegen Bauverzögerungen zusätzliches Honorar gefordert hatte. Das Interessante an dem Fall ist, dass die Parteien im Vertrag keine Vereinbarung über eine Vergütungsanpassung bei Bauzeitverlängerungen getroffen hatten.
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29.04.2021 · Nachricht aus PBP · Honorargestaltung
Können Sie sich auch nach der Mindestsatz-Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 noch in den Mindestsatz der HOAI hineinklagen? Diese Frage hatte der BGH am 14.05.2020 nicht beantwortet, sondern an den EuGH zurückgespielt. Am kommenden Montag, den 03.05. wird beim EuGH jetzt mündlich verhandelt. Das Az. lautet C-261/20. Es geht dort vor allem darum, inwieweit die EuGH-Entscheidung auch auf Vertragsverhältnisse zwischen Privatpersonen anzuwenden ist.
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