14.02.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht es Ihnen, mit Ihrem Vertragspartner die rechtliche Beziehung detailliert, praktikabel und interessensgerecht zu gestalten. Der Architekten- bzw. Ingenieurvertrag ist dabei die wichtigste juristische Basis dieser Beziehung. Dabei geht es nicht nur darum, dort z. B. den Vertragsgegenstand – Ihr fachliches Leistungssoll – zu regeln. Es lohnt sich auch, dort Umgangsregeln für Fälle zu treffen, die im Bauablauf typischerweise für Ärger sorgen.
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14.02.2017 ·
Einzelklauseln aus PBP · Tragwerksplanung · Verträge/Honorar/Änderungen
Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht es Ihnen, mit Ihrem Vertragspartner die rechtliche Beziehung interessensgerecht zu gestalten. Der Architekten- bzw. Ingenieurvertrag ist dabei die wichtigste juristische Basis dieser Beziehung. Dabei geht es nicht nur darum, dort Ihr fachliches Leistungssoll zu regeln. Es lohnt sich auch, dort Umgangsregeln für Konfliktsituationen zu treffen. Eine übergeordnete Konfliktlösungsklausel könnte wie folgt aussehen.
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10.02.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Arbeitgeberleistungen
Sie wollen Eltern unterstützen, die nach der Geburt ihrer Kinder wieder relativ zügig in Ihr Büro zurückkommen wollen? Dann nutzen Sie die Möglichkeiten, die das Einkommensteuergesetz bietet. Bezuschussen Sie Kosten, die den Eltern für die Unterbringung und Betreuung ihrer nicht schulpflichtigen Kinder entstehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Zuschüsse sogar lohnsteuer- und beitragsfrei sein.
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10.02.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Unternehmensführung
Die Digitalisierung bietet Chancen. Ihren Beschäftigten ermöglicht sie, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Ihr Planungsbüro kann sich besser an unterschiedliche Auftragssituationen und den Markt anpassen. Das Ganze funktioniert aber nur, wenn es Regeln gibt, an die sich Unternehmen und Belegschaft halten. Nutzen Sie dazu eine Checkliste des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft. Regeln Sie mit Ihren Mitarbeitern, wann und wie eine digitale Erreichbarkeit erforderlich und ...
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09.02.2017 · Nachricht aus PBP · Auftragsbeschaffung
Bei Hochbauprojekten des Bundes kommt ab sofort Building Information Modeling (BIM) zum Einsatz. Das hat das Bundesbauministerium per Erlass verfügt. Die Vorgabe soll dem digitalen Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken zum Durchbruch verhelfen. Für Sie ist BIM jetzt auch ein Thema? Dann buchen Sie den neunteiligen Online-Lehrgang „BIM in Eigenregie erfolgreich einführen“. Am 02.03. geht es los. Mehr finden Sie hier: iww.de/SL2073 .
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09.02.2017 · Nachricht aus PBP · Öffentliche Planungsaufträge
Die Reform der Vergabe von Bau- und Planungsaufträgen unterhalb der Schwellenwerte ist abgeschlossen. Die „Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte“ (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.
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07.02.2017 · Fachbeitrag aus PBP · honorarrecht
Es ist „lebensfremd“, dass ein Planer Leistungen der Lph 1 bis 4 kostenlos als Akquiseleistung erbringt. Das hat das OLG München für Planungsleistungen für eine Kinderkrippe entschieden – und dem Architekten auch ohne Planungsvertrag das Honorar zugesprochen. Ein Honorarfreibrief für alle anderen „Vorleistungsfälle“ ist das aber nicht.
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07.02.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Vertragsrecht
Ist im Planungsvertrag vereinbart, dass ein Gebäude komplett nach „neuestem Standard der Technik“ ausgebaut wird, soll das Bauwerk den zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden anerkannten Regeln der Technik entsprechen (und nicht denjenigen, die bei der Erstellung des Gebäudes gegolten haben). Das hat das OLG München rechtskräftig entschieden.
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06.02.2017 · Fachbeitrag aus PBP · Steuergestaltung
Wenn Sie ein Büro mit mehreren Standorten führen, bieten sich Ihnen ganz besondere Möglichkeiten, die Nutzung und die Kosten Ihres Büro-Pkw steuerlich zu optimieren. PBP erläutert Ihnen die Einzelheiten.
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03.02.2017 · Nachricht aus PBP · Unternehmensführung
Der gegenwärtige Bauboom wird irgendwann ein Ende haben. Wohl dem, der dann gut aufgestellt ist, und über Spezialwissen in Zukunftsmärkten verfügt. Das Bauen im Bestand und die Altbau- und Quartierssanierung ist und bleibt so eine Nische. Stellen Sie sich noch besser auf, indem Sie den interdisziplinären Erfahrungsaustausch mit Projektentwicklern, Bauträgern und Bauunternehmern suchen. Machen Sie mit bei der Start-Veranstaltung zur Gründung eines entsprechenden ...
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