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  • 14.02.2017 · Einzelklauseln · Tragwerksplanung · Verträge/Honorar/Änderungen

    Konfliktlösungsklausel im Architekten- und Ingenieurvertrag: So könnte die Ihre aussehen

    Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht es Ihnen, mit Ihrem Vertragspartner die rechtliche Beziehung interessensgerecht zu gestalten. Der Architekten- bzw. Ingenieurvertrag ist dabei die wichtigste juristische Basis dieser Beziehung. Dabei geht es nicht nur darum, dort Ihr fachliches Leistungssoll zu regeln. Es lohnt sich auch, dort Umgangsregeln für Konfliktsituationen zu treffen. Eine übergeordnete Konfliktlösungsklausel könnte wie folgt aussehen.