14.02.2017 · Einzelklauseln · Tragwerksplanung · Verträge/Honorar/Änderungen
Konfliktlösungsklausel im Architekten- und Ingenieurvertrag: So könnte die Ihre aussehen
Der Grundsatz der Vertragsfreiheit ermöglicht es Ihnen, mit Ihrem Vertragspartner die rechtliche Beziehung interessensgerecht zu gestalten. Der Architekten- bzw. Ingenieurvertrag ist dabei die wichtigste juristische Basis dieser Beziehung. Dabei geht es nicht nur darum, dort Ihr fachliches Leistungssoll zu regeln. Es lohnt sich auch, dort Umgangsregeln für Konfliktsituationen zu treffen. Eine übergeordnete Konfliktlösungsklausel könnte wie folgt aussehen.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,50 € mtl.
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig