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  • 25.10.2018 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    OLG Düsseldorf: Keine Unbrauchbarkeit eines Zahnersatzes bei mehrjährigem Tragen

    Eine prothetische Versorgung ist für den Patienten nicht „unbrauchbar“, wenn der Patient den Zahnersatz über mehrere Jahre trägt. Deshalb hat der Patient keinen Anspruch auf Rückzahlung des zahnärztlichen Honorars (Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2018, Az. 18 U 20/17).