Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Leserforum

    Umgang mit privaten Kostenträgern bei Analogleistungen

    Bild: ©made_by_nana - stock.adobe.com

    von Anja Mehling, RAin und FAin für MedR, Hamburg

    | FRAGE: „Gerne würde ich von Ihnen einen Rat bekommen, wie ich mit Privatkassen (v. a. bei Beamten) umzugehen habe, wenn es um die Berechnung von Analogleistungen geht. Diese werden regelmäßig direkt als Antwort auf den Kostenvoranschlag abgelehnt. Und wenn nicht an dieser Stelle, dann später mit der Rechnungsstellung. Wie können wir dem abhelfen?“ |

     

    Antwort: Es kommt relativ häufig vor, dass Kostenträger die Erstattung von Kosten für Analogleistungen schon im Rahmen der Kostenveranschlagung und endgültig oder nach Einreichung der Rechnung ablehnen. Neben dem Streitthema „Schwellenwertüberschreitung“ dürfte dies ganz oben auf der Liste der Erstattungsthemen rangieren. Die Ablehnung kann dabei unterschiedliche Gründe haben:

     

    • Bestimmungen des Versicherungsvertrags,