Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.05.2017 · Fachbeitrag · Bundessozialgericht

    Mangelhafter Zahnersatz: Regressanspruch nur, wenn Weiterbehandlung unzumutbar

    | Ein Patient hat nur dann einen Regressanspruch wegen mangelhaften Zahnersatzes, wenn es ihm unzumutbar ist, den Mangel durch den erstbehandelnden Zahnarzt beheben zu lassen. So hat das Bundessozialgericht am 11.05.2017 entschieden (Az. B 6 KA 15/16 R). |