30.07.2015 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
OLG Köln: Zahnarzt konnte den Verzicht auf sein Honorar nicht mehr rückgängig machen
Das OLG Köln hat am 13. März 2015 (Az. 5 U 93/14, Abruf-Nr. 144984 unter pa.iww.de ) per Beschluss entschieden, dass ein Zahnarzt an den mündlich erklärten Verzicht auf sein Honorar gebunden war. Es ging immerhin um etwa 23.500 Euro, darunter mehr als 16.000 Euro Laborkosten.
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