· Fachbeitrag · Patientenkommunikation
Von der Beschwerde zur Lösung: So begleiten Sie Privatpatienten bei Erstattungsfragen
Obwohl die GOZ seit mittlerweile 60 Jahren in Kraft ist, gibt es nach wie vor regelmäßig zahlreiche Kürzungen der Kostenträger. Und als wäre der Ärger der Patienten über die Kürzungen nicht genug, wird seitens der Kostenerstatter häufig behauptet, die ausgestellte Rechnung sei fehlerhaft. Der Empfehlung an den Patienten, sich mit der Zahnarztpraxis in Verbindung zu setzen, folgt dieser nur allzu gerne. In der Praxis erleben wir dann genervte Patienten. Sie erwarten von uns möglichst unbürokratisch und schnell eine Lösung. Doch lohnt es sich immer, gegenüber den Kostenträgern zu argumentieren? Oder sollte man gar auf Honorar verzichten?
Aufklärung fängt schon vor der Rechnungslegung an
Wichtig ist es, dass die Patienten bereits vor Rechnungslegung über die rechtlichen Unterschiede zwischen Rechnungslegung und Erstattung aufgeklärt sind. Gute Erfahrungen haben unsere Leserinnen und Leser damit gemacht, bei Zusendung von Heil- und Kostenplänen eine Patienteninformation diesbezüglich beizulegen, aus der hervorgeht, dass Sie in der Praxis keinerlei Rechtsbeziehungen zu den kostenerstattenden Stellen haben. Diese Rechtsbeziehungen werden durch die folgende Grafik verdeutlicht:

PRAXISTIPP — Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bietet z. B. eine Patienteninformation „Die Rechnung und ihre Erstattung“ kostenlos zum Download an. Das entsprechende Dokument finden Sie u. a. unter dem Shortlink iww.de/s14684. Auch die meisten Landeszahnärztekammern halten entsprechende Formulare vor. |
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