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  • · Zusatzleistungen

    Private Prophylaxeleistungen bei GKV-versicherten Kindern und Jugendlichen

    Bild: ©puhhha - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Der Leistungskatalog der GKV bei individualprophylaktischen Leistungen für Kinder und Jugendliche ist umfangreich. Dennoch gibt es einige zusätzliche Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind und dem jugendlichen Patienten ‒ bzw. seinem gesetzlichen Vertreter ‒ zusätzlich privat angeboten werden können. Welche Leistungen infrage kommen und was bei der Abrechnung zu beachten ist, wird anhand eines Praxisfalls dargestellt. |

    Praxisfall

    Ein 14-jähriger GKV-Patient erhält im Rahmen der Individualprophylaxe Zusatzleistungen, die nicht im Sachleistungskatalog der GKV enthalten sind. Neben der Individualprophylaxe erfolgt eine professionelle Zahnreinigung, Versiegelung der Glattflächen und Fluoridierung mittels Fluoridierungsschiene. Für diese Leistungen wird mit seinem gesetzlichen Vertreter ‒ hier der Mutter ‒ eine schriftliche Privatvereinbarung nach § 8 Abs. 7 BMV-Z getroffen. Das ist bei Leistungen, die nicht im Sachleistungskatalog der GKV enthalten sind, grundsätzlich erforderlich. Bei der Kostenaufstellung werden die Begleitleistungen, die nur aufgrund einer Zusatzleistung anfallen, ebenfalls aufgeführt, weil diese nach GOZ zu berechnen sind.

     

    • Behandlungsablauf
    Datum
    Zahn/regio
    Leistung
    BEMA
    GOZ

    01.04.

    Eingehende Untersuchung

    01 (U)

    Entfernen von Zahnstein

    107 (Zst)

    Mundhygienestatus

    IP1

    Mundgesundheitsaufklärung

    IP2

    Fluoridierung

    IP4

    Aufklärung über Notwendigkeit der Versiegelung an 26 und 36

    Beratung zur Glattflächenversiegelung an 12, 22, Versiegelung der Prämolaren und Anwendung einer Fluoridierungsschiene. Erläuterung Ablauf und Kosten, Privatvereinbarung erstellt

    Ä1

    21.06.

    26, 36

    Versiegelung

    2 x IP5

    12, 22, 44, 45

    Entfernen weicher Beläge

    4 x 4050

    12, 22

    Glattflächenversiegelung (palatinal)

    2 x 2000

    44, 45

    Versiegelung der Prämolaren

    2 x 2000

    OK/UK

    Abformung Alginat für Herstellung der individuellen Medikamententrägerschiene

    Mat.

    28.06.

    OK/UK

    Zahnärztliche Leistungen im Zusammenhang mit der Herstellung und Eingliederung des Medikamententrägers analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ entsprechend ...

    XXXXa + § 9 GOZ

    OK/UK

    Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung mit einer individuellen Medikamententrägerschiene

    2 x 1030