02.05.2013 · Fachbeitrag · Praxistipp
Keine erneute Aufklärungspflicht für den Kieferchirurgen bei Implantatbehandlung
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 23. Juli 2012 (Az. 5 U 1242/11, Abruf-Nr. 130447 unter pa.iww.de ) entschieden, dass ein Kieferchirurg den Patienten nicht noch einmal über Behandlungsalternativen aufklären muss, wenn er vom Hauszahnarzt an ihn überwiesen wurde und dieser bereits die erforderliche Aufklärung geleistet hat.
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