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  • · Praxisfall

    Freilegung eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung

    Bild: ©marketlan - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Aufgrund von Entwicklungsstörungen oder Platzmangel kann es notwendig sein, einen retinierten Zahn orthopädisch in die Zahnreihe einzuordnen. Hierzu muss der retinierte Zahn im ersten Schritt freigelegt werden. Die Freilegung stellt ausschließlich eine chirurgische Maßnahme dar. Lesen Sie im folgenden Praxisfall, wie man die Freilegung eines retinierten sowie eines verlagerten Zahnes optimal abrechnet. |

    Praxisfall

    Ein 14-jähriger privat versicherter Patient stellt sich in der Praxis vor. Er wurde vom Kieferorthopäden überwiesen. Der Milchzahn 53 soll extrahiert und der verlagerte Zahn 13 freigelegt werden, um ihn später kieferorthopädisch in die Zahnreihe einzustellen.

     

    • Behandlungsablauf
    Datum
    Zahn
    Leistung
    GOZ/GOÄ

    09.05.

    Symptombezogene Untersuchung

    Ä5

    Beratung Freilegung 13

    Ä1

    OK/UK

    Anfertigen einer Panoramaschichtaufnahme

    Ä5004

    10.05.

    Konsiliarische Erörterung mit dem Kieferorthopäden

    Ä60

    23.05.

    13

    Oberflächenanästhesie

    0080

    13

    Infiltrationsanästhesie, 1 Karpule Anästhetikum, Anästhesie vestibulär und palatinal

    2 x 0090

    53

    Entfernen Milchzahn

    3000

    13

    Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes

    3260

    13

    Zuschlag bei nicht stationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

    0510

    13

    Eingliederung eines Klebebrackets zur Aufnahme orthodontischer Hilfsmittel

    6100

    13

    Primäre Wundversorgung

    25.05.

    13

    Kontrolle nach chirurgischer Freilegung

    3290

    13

    Wundbehandlung durch Einbringen einer antibakteriellen Salbe

    3300