Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Chirurgie

    So rechnen Sie Entfernung von Exostosen beim Privatpatienten ab

    von Isabel Baumann, Betriebswirtin (Dipl. VWA), Praxismanagerin, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    Exostosen sind gutartige knöcherne Wucherungen. Eine spezielle Form stellt der Torus palatinus dar: Hierbei handelt es sich um eine wulstige knöcherne Auswachsung am Gaumen. Um ein gutes Prothesenlager zu schaffen, ist es wichtig, dass diese Wucherungen vor der Anfertigung prothetischer Versorgungen entfernt werden. Aber auch ohne prothetische Versorgung kann ein Torus palatinus entstehen und störend sein, sodass er entfernt werden muss. Dieser Beitrag erklärt die Abrechnung.

    Kasuistik und Behandlungsplanung

    Bei einem Privatpatienten sind die Zähne 34-36 zu entfernen, die Zähne 37, 38 fehlen bereits. Im Kieferbereich 34-36 hat der Patient eine Exostose. Diese ist vor der prothetischen Versorgung chirurgisch zu entfernen. Im Gaumenbereich im Oberkiefer Regio 4 nach 5 hat der Patient einen Torus palatinus, allerdings stehen noch alle Zähne. In einem weiteren Eingriff wird der Torus palatinus entfernt (nicht in Verbindung mit einer prothetischen Versorgung).

     

    Behandlungsablauf*

    Datum
    Zahn
    Leistungsbeschreibung
    GOZ

    12.01.

    Eingehende Untersuchung

    0010

    Panoramaschichtaufnahme

    Ä5004

    Auswertung der Röntgenaufnahme und eingehende Diagnostik, Beratung über Therapieverlauf

    Ä1

    19.01.

    34–36

    Oberflächenanästhesie

    0080

    34–36

    Infiltrationsanästhesie vestibulär (1 Karpule Anästhetikum)

    3 x 0090 + Mat.

    36

    Leitungsanästhesie (1 Karpule Anästhetikum)

    0100 + Mat.

    34–36

    Entfernen eines tief frakturierten oder tief zerstörten Zahnes

    3x 3020

    Zuschlag bei nichtstationärer Durchführung von zahnärztlich-chirurgischen Leistungen

    0500

    34

    Glätten des Knochens

    34–36

    Knochenresektion der Exostose am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers

    3230

    Gaumen, Regio 15–14 + 24–25

    Infiltrationsanästhesie palatinal (3 Karpulen Anästhetikum)

    4 x 0090

    Gaumen, Regio 15–14 + 24–25

    Knochenresektion (Entfernung Torus palatinus) am Alveolarfortsatz – ohne prothetische Versorgung

    § 6 Abs. 1

    Atraumatisches Nahtmaterial

    Mat.

    20.01.

    34–36 + Gaumen

    Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

    2 x 3290

    34–36 + Gaumen

    Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (Wundreinigung)

    2 x 3300

    28.01.

    34–36 + Gaumen

    Kontrolle nach chirurgischem Eingriff

    2 x 3290

    34–36 + Gaumen

    Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff (Wundreinigung und Entfernung der Nähte)

    2 x 3300