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    Extrahierter Zahn als Interimsversorgung ‒ ein Praxisfall

    Bild: ©bilderhexchen - stock.adobe.com

    von Isabel Baumann, Mülsen, praxiskonzept-baumann.de

    | Interimsversorgungen zum Ersatz fehlender Zähne können mit herausnehmbaren Kunststoffprothesen mit gebogenen Klammern, mit neuartigen Kunststoffen, als Langzeitbrückenversorgung oder eben auch durch das Einkleben eines natürlichen zuvor extrahierten Zahnes als Provisorium erfolgen. Die vorübergehende provisorische Versorgung einer Lücke durch das Umarbeiten und Einkleben des extrahierten Zahnes werden wir im folgenden Praxisfall näher erläutern. |

    Der Praxisfall

    Ein 58-jähriger privat versicherter Patient stellt sich in der Praxis vor. Bei der eingehenden Befundaufnahme ist der Zahn 12 so stark gelockert und parodontal geschädigt, dass eine Extraktion und provisorische Versorgung empfohlen wird.

     

    Die provisorische Versorgung erfolgt mittels Umarbeitung und Einklebens des extrahierten Zahnes.