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  • 09.12.2021 · Fachbeitrag · Prothetik

    Implantatgetragenes Langzeitprovisorium: Was ist abrechenbar bei Implantatverlust?

    | Frage: „ Ein gesetzlich versicherter Patient hat im zahnlosen Oberkiefer sechs Implantate erhalten. Nach der Freilegung wurde eine Abformung für die Herstellung eines Langzeitprovisoriums (LZP) vorgenommen. Im Zuge der Einprobe des LZP hat sich ein Implantat aus dem Knochenfach gelöst. Das LZP konnte trotzdem eingegliedert werden. Was können wir berechnen? Wie sollte die Laborrechnung aussehen? Darf das LZP wie geplant abgerechnet werden oder ist jetzt anstelle der Nr. 7080 die Nr. 7090 GOZ für das herausgefallene Implantat anzusetzen? Wie steht es um die Laborrechnung?“ |