· Fachbeitrag · Leserforum
PAR am Implantatpfeiler einer Hybridbrücke
| FRAGE: „Wie wird die PAR an einem Implantatpfeiler einer Hybridbrücke berechnet?“ |
Antwort: Beim Kassenpatienten erfolgt die Berechnung des natürlichen Brückenpfeilers im Rahmen der PAR-Strecke nach den BEMA-Nrn. AITa/AITb, bei Privatpatienten analog nach den Nrn. 3010a/4138a GOZ gem. des Beschlusses Nr. 55 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen (Details hierzu in PA 02/2023, Seite 3 ). Die PAR am Implantatpfeiler (Periimplantitistherapie im geschlossenen Verfahren) ist keine Kassenleistung und muss im Vorfeld mit dem Kassenpatienten privat nach § 8 Abs. 7 BMV-Z vereinbart werden. Die Leistung wird analog nach der Nr. 3010a GOZ berechnet (Beschluss Nr. 60 des Beratungsforums; Details hierzu in PA 09/2023, Seite 2 ).
Quelle: Ausgabe 08 / 2025 | Seite 1 | ID 50196537