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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Oberflächlich liegender Abszess

    | FRAGE: „Wie berechne ich bei einem Privatpatienten die Eröffnung eines oberflächlich liegenden Abszesses?“ |

     

    Antwort: Die direkte Inzision wird nach der Nr. 2428 GOÄ (für den Kassenpatienten Ä161) berechnet. Die Eröffnung des tiefliegenden Abszesses wird nach Nr. 2430 GOÄ plus OP-Zuschlag Nr. 442 GOÄ (für den Kassenpatienten Ä2430) berechnet.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2023 | Seite 1 | ID 48835672