· Fachbeitrag · Gebührenvereinbarung
Honorardefizit in der GOZ: So erreichen Sie das BEMA-Niveau
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
Honorare bilden die wirtschaftliche Grundlage einer Zahnarztpraxis. Die Berücksichtigung der Kostenstruktur und des eingesetzten Zeitaufwandes ist Kalkulationsgrundlage für die private Gebührenbemessung. Doch die Honorare hinken von Jahr zu Jahr immer mehr vergleichbaren Leistungen des BEMA hinterher. Der Ausweg heißt Gebührenvereinbarung.
Punktwert im BEMA wird jährlich angepasst
Gemäß § 87 Sozialgesetzbuch (SGB) V bestimmt der BEMA den Inhalt der abrechnungsfähigen zahnärztlichen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander. Der Punktwert wird jährlich von Krankenkassen und den KZVen angepasst, der Punktwert der GOZ wurde seit 1988 nicht angehoben. Wegen der Punktwertdiskrepanz sind immer mehr BEMA-Positionen höher vergütet als vergleichbare Leistungen in der GOZ.
Vergleich der Vergütungen von GOZ und BEMA
Bei dem Vergleich von BEMA und GOZ-Gebührenziffern sind die jeweiligen Leistungstexte und Abrechnungsbestimmungen differenziert zu betrachten.
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