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  • · Nachricht · Leserforum

    Ist die adhäsive Befestigung einer Wurzelkanalfüllung separat berechnungsfähig?

    FRAGE: „Dürfen wir die adhäsive Befestigung einer Wurzelkanalfüllung separat abrechnen oder ist sie mit der Nr. 2440 GOZ schon abgegolten?“

     

    Antwort: Eine Wurzelkanalfüllung nach Nr. 2440 GOZ kann im Wurzelkanal adhäsiv befestigt werden. Bei der adhäsiven Befestigung handelt es sich um eine selbstständige zahnärztliche Leistung, die nach der Nr. 2197 GOZ berechnungsfähig ist. Das bedeutet, in dem von Ihnen beschriebenen Fall ist die Nr. 2197 GOZ neben der Nr. 2440 GOZ je Wurzelkanal berechnungsfähig.

     

    Diese Auffassung ist auch dem GOZ-Kommentar der Bundeszahnärztekammer zur Wurzelkanalfüllung nach Nr. 2440 GOZ und zur adhäsiven Befestigung nach Nr. 2197 GOZ zu entnehmen. Jede der beiden Leistungen ist dort im Kommentar zur jeweils anderen Leistung in der Aufzählung der zusätzlich berechnungsfähigen Leistungen aufgeführt.

     

    Darüber hinaus heißt es im Beschluss Nr. 4 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen: „Die Geb.-Nr. 2197 GOZ ist bei adhäsiver Befestigung der Wurzelfüllung neben der Geb.-Nr. 2440 GOZ zusätzlich berechnungsfähig.“

     

    beantwortet von Angelika Schreiber, ZMV, Hockenheim

    Quelle: Ausgabe 11 / 2026 | Seite 1 | ID 50974789