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  • · Leserforum

    BEMA-Position „FU“

    Bild: ©magele-picture - stock.adobe.com

    | FRAGE: „Gibt es eine GOZ-Nr., die der BEMA-Position ‚FU‘ entspricht?“ |

     

    Antwort: Der Leistungsinhalt der Nr. 0010 GOZ erfüllt den Inhalt der Frühuntersuchung. Eine Steigerung der Leistung mit der Begründung „zeitaufwendige Kinderfrühuntersuchung“ wäre möglich.

     

    Alternativ kann eine Berechnung nach Nr. 6 GOÄ mit dem Zuschlag K1 angesetzt werden. Diese Berechnung wird aber voraussichtlich Ärger mit den Erstattungsstellen geben. Eine analoge Berechnung ist nicht möglich.

     

    Zusätzlich kann für eine Beratung der Eltern die Nr. 1 GOÄ bzw. für die Erhebung der Fremdanamnese und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson die Nr. 4 GOÄ berechnet werden.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 1 | ID 48534010