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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    BEMA-AIT höher honoriert als entsprechende GOZ-Leistungen?

    | Zum Beitrag „Sieben neue Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen“ ( PA 02/2023, Seite 3 ) erreichte uns eine Leserfrage zur Vergleichbarkeit der BEMA-AIT mit der seitens des Beratungsforums vereinbarten subgingivalen Instrumentierung nach 3010a und 4138a GOZ. |

     

    ANTWORT: Die Leistungen sind inhaltlich nicht vergleichbar. Die BEMA-AIT beinhaltet die Entfernung aller supragingivalen und klinisch erreichbaren subgingivalen weichen und harten Beläge (Biofilm u. Konkremente) bei Zahnfleischtaschen mit einer Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr. Die Gingivektomie/-plastik ist ebenfalls Leistungsinhalt. Die seitens des Beratungsforums vereinbarten Analogleistungen für die subgingivale Instrumentierung nach 3010a/4138a GOZ beinhalten lediglich einen Teil der BEMA-AIT. Weder die Entfernung von supragingivalen/gingivalen weichen und harten Belägen noch die Gingivoplastik/Gingivektomie ist Leistungsbestandteil dieser Analogleistungen. Aus diesen Gründen können bei Durchführung der Maßnahmen die Nrn. 1040 u. 4080 GOZ parallel zu den Analogleistungen berechnet werden, woraus sich eine höhere Vergütung als bei gesetzlich Versicherten ergibt.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2023 | Seite 1 | ID 49061935