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  • · Fachbeitrag · Laser

    Wie kann Kariesentfernung mittels Laser nach der neuen GOZ abgerechnet werden?

    Frage | „Die Anwendung des Lasers wurde in die neue GOZ aufgenommen. Wir benutzen zur Kariesentfernung einen Laser und legen anschließend eine SDA-Füllung. Über die Analogie berechnen wir zum Beispiel die Anwendung des Erbium-Yag-Lasers zur Kariesentfernung gemäß §6 Abs. 1 entsprechend GOZ-Nr. 2060 mit gesteigertem Faktor. Bei Versiegelungen wird auch oft der Laser eingesetzt und diese Leistung analog nach der GOZ-Nr. 2000 abgerechnet. Ist diese Analogberechnung so in Ordnung?“ |

     

    Antwort | Die Kariesentfernung ist Bestandteil der Füllungsleistung. Die Analogberechnung kann jedoch nur für selbstständige zahnärztliche Leistungen erfolgen. Damit kann bei der SDA-Füllung die Anwendung des Lasers nur bei der Bemessung der Gebühr berücksichtigt werden. Da für die Kompositfüllungen in der GOZ 2012 die Honorierung sehr niedrig ausfällt, sollten Sie auch eine Vereinbarung über die Gebührenhöhe in Betracht ziehen.

     

    Gleiches gilt für die Versiegelung mittels Laser. Auch hier kommt nur eine Berücksichtigung bei der Bemessung der Gebührenhöhe in Betracht. Die Analogberechnung kann nicht erfolgen, wenn erstens der Laser als Leistungsbestandteil eingesetzt wird oder zweitens die Leistung in der GOZbeschrieben ist und der Laser als „besondere Ausführung“ eingesetzt wird.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2012 | Seite 18 | ID 32171980