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  • · Fachbeitrag · KFO

    Wie ist die Entfernung eines festsitzenden Retainers zu berechnen?

    FRAGE: „ Bei einem PKV-Patienten möchten wir einen ‚alten‘ Retainer entfernen. Wie kann ich dies im Kostenvoranschlag ansetzen?“

     

    Antwort: Für die Entfernung eines festsitzenden Retainers kann die Nr. Ä2702 (Wiederanbringung einer gelösten Apparatur oder kleine Änderungen, teilweise Erneuerung von Schienen oder Stützapparaten – auch Entfernung von Schienen oder Stützapparaten –, je Kiefer) angesetzt werden.

     

    Wichtig — Diesbezüglich gibt es auch anderslautende Meinungen – z. B. anstatt der Nr. Ä2702 die Nr. 2290 GOZ (Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches) ggf. mit der Nr. 6110 GOZ (Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes). Wenn Sie sich hier unsicher sind, empfiehlt sich eine Rücksprache mit Ihrer zuständigen Zahnärztekammer.

     

    Im Kostenvoranschlag können Sie zudem folgende Leistungen auflisten:

    • Nr. 0030 GOZ (Aufstellen eines Heil- und Kostenplans)
    • Nr. Ä1 (Beratung)
    • Nr. Ä5 (Symptombezogene Untersuchung)
    • Nr. 4050 GOZ (Entfernung von harten und weichen Belägen, je einwurzeligem Zahn)
     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2026 | Seite 1 | ID 50683525