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  • · Fachbeitrag · Anästhesie

    Wie rechne ich eine Sedierung mit Propofol ab?

    Beantwortet von Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de

    FRAGE: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Analgosedierung gelesen ( PA 01/2026, Seite 8 ff.) Dazu hätte ich folgende Frage. Wenn man eine Sedierung mittels Injektion und Infusion durchführt, geht das auch mit Propofol? Sind in diesem FAll die Nrn. Ä253 und Ä272 (wenn die Behandlung länger als 30 Minuten dauert) und ggf. eine Nr. L1 ansatzfähig (wenn es stark blutet)? Oder gibt es dafür andere Gebührenpositionen?“

     

    Antwort: In neuerer Zeit wird auch auf das kurzwirksame Narkotikum Propofol zurückgegriffen, welches ohne analgetische Wirkung ist, jedoch eine starke sedierende Wirkung hat, die mit einem positiv empfundenen Einschlaf- und Aufwachverhalten einhergeht. Damit gilt die im o. g. Beitrag beschriebene Abrechnung auch für den Einsatz mit Propofol.

     

    Alle Maßnahmen, die zur Durchführung einer Analgosedierung notwendig sind, sind in der GOZ nicht abgebildet. In der GOÄ finden sich zwar unter dem Kapitel D „Anästhesieleistungen“ unter den Ziffern 450, 451 und 452 „Narkoseformen“, unter die die Analgosedierung abhängig von der Sedationstiefe im eigentlichen Sinne einzuordnen wäre, allerdings sind alle GOÄ-Ziffern des Kapitels D für den Zugriff für einfach approbierte Zahnärzte gesperrt.