· Fachbeitrag · Anästhesie
Wie rechne ich eine Sedierung mit Propofol ab?
Beantwortet von Yvonne Lindner, ZMV, Hundhaupten, dentalcheck-thueringen.de
FRAGE: „Mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag zur Analgosedierung gelesen ( PA 01/2026, Seite 8 ff.). Dazu hätte ich folgende Frage. Wenn man eine Sedierung mittels Injektion und Infusion durchführt, geht das auch mit Propofol? Sind in diesem Fall die Nrn. Ä253 und Ä272 (wenn die Behandlung länger als 30 Minuten dauert) und ggf. eine Nr. L1 ansatzfähig (wenn es stark blutet)? Oder gibt es dafür andere Gebührenpositionen?“
Antwort: In neuerer Zeit wird auch auf das kurz wirksame Narkotikum Propofol zurückgegriffen, welches ohne analgetische Wirkung ist, jedoch eine starke sedierende Wirkung hat, die mit einem positiv empfundenen Einschlaf- und Aufwachverhalten einhergeht. Damit gilt die im o. g. Beitrag beschriebene Abrechnung auch für den Einsatz mit Propofol.
Es wäre auch möglich (gemäß der Meinung der LZK Baden-Württemberg), alle Maßnahmen, die zur Durchführung der Analgosedierung notwendig sind (z. B. Blutentnahmen, Injektionen, Arzneimitteleinbringungen durch parenterale Katheter, Infusionen, adäquate personelle und apparative peri- und postoperative Überwachung) sowie alle nötigen und verabreichten Medikamente mit einer Analogziffer abzubilden.
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