25.02.2016 · Fachbeitrag ·
Mehrkostenberechnung bei GKV-Patienten für DIR-Schienen oder FAL/FTL-Leistungen möglich?
Frage : „Wir haben beim GKV-Patienten eine funktionstherapeutische Schienentherapie nach dem DIR-Prinzip durchgeführt. Wie können wir das abrechnen? Eine normale Knirscherschiene kostet etwa 300 Euro, die funktionstherapeutische Schienentherapie nach dem DIR-Prinzip kostet insgesamt 1.200 Euro. Können wir die anteiligen Mehrkosten von 900 Euro in Rechnung stellen bzw. eine Mehrkostenvereinbarung ähnlich wie bei Füllungen (GOZ minus BEMA) abschließen?“
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