· Fachbeitrag · Patientenaufklärung
Darum ist ein schriftlicher Therapieplan für die Aufklärung von Privatpatienten unverzichtbar
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
Die wirtschaftliche Aufklärung von Patienten ist längst mehr als eine reine Formalität. Gerade bei Privatpatienten und Selbstzahlern gewinnt sie zunehmend an rechtlicher Bedeutung. Zahnärztinnen und Zahnärzte, die die gesetzlichen Vorgaben nicht beachten, riskieren nicht nur Missverständnisse über Behandlungskosten, sondern im Ernstfall auch rechtliche Auseinandersetzungen.
Gesetzliche Pflicht zur Kostenaufklärung
Die Grundlage bildet das Patientenrechtegesetz. Nach § 630c Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Patienten in Textform über die voraussichtlichen Behandlungskosten informiert werden, wenn erkennbar ist oder Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Kosten möglicherweise nicht vollständig von einem Dritten übernommen werden.
Was auf den ersten Blick eindeutig klingt, wirft im Praxisalltag jedoch häufig Fragen auf – insbesondere bei Privatpatienten.
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