Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Patientenkommunikation

    Ist die Aufklärung des Patienten zu bekannten Kürzungen der privaten Kostenträger sinnvoll?

    von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt

    | Aufklärungsgespräche werden in der Zahnarztpraxis mehrfach jeden Tag geführt. Die Dokumentation dieser Gespräche in der Patientenakte ist aus rechtlicher Sicht extrem wichtig, da eventuell zu einem späteren Zeitpunkt nachgewiesen werden muss, welche Inhalte das Beratungsgespräch hatte und über welche Themen der Patient informiert wurde. Worüber Sie stets informieren sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag. |

     

    • Zu den acht Punkten der Aufklärung gehören, die ...
    • Aufklärung über den Befund bzw. die Diagnose
    • Aufklärung über die Therapie
    • Risikoaufklärung
    • wirtschaftliche Aufklärung
    • Aufklärung über die Folgen der Nichtbehandlung
    • Aufklärung über den Behandlungsablauf
    • Aufklärung über die Prognose
     

    Auch über mögliche Erstattungsschwierigkeiten informieren?

    Ohne ordentliche Aufklärung ist keine Einwilligung des Patienten in die Therapie möglich. Die Aufklärungspflicht ist u. a. auch im Patientenrechtegesetz geregelt. Dort findet sich auch die Regelung zur wirtschaftlichen Aufklärung. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in diesem Zusammenhang, dass der Patient über die finanziellen Folgen der Therapie in Textform aufgeklärt werden muss, wenn unklar ist, ob ein Dritter die Kosten übernimmt.