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  • · Kostenerstattung

    Vestibulumplastiken gekürzt ‒ mit diesen Argumenten wehren Sie sich

    Bild: ©Pixelot - stock.adobe.com

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Erfahrungsgemäß führen sämtliche Formen von „Hautlappenplastiken“ zu Erstattungsschwierigkeiten mit privaten Kostenträgern. Besonders häufig betrifft dies plastische Deckungen nach Nr. 3100 GOZ (siehe PA 06/2021, Seite 14 f.) und Vestibulumplastiken. Wie Sie bei Letzteren argumentieren können, um Kürzungen abzuwenden, wird in diesem Beitrag aufgezeigt. |

    Vestibulumplastiken ‒ mögliche Gebührenpositionen

    In der GOZ und in der GOÄ existieren unterschiedliche Positionen für Vestibulumplastiken:

     

    GOZ/GOÄ
    Leistungsbeschreibung
    Faktor 1,0
    Faktor 2,3
    Faktor 3,5

    3240

    Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs, auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei nebeneinanderliegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen Kieferabschnitt

    30,93

    71,15

    108,27

    Ä2675

    Partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik oder große Tuberplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

    49,54

    113,94

    173,39

    Ä2677

    Submuköse Vestibulumplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, als selbstständige Leistung

    40,80

    93,84

    142,80