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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Musterschreiben zur Ablehnung von Honoraren oberhalb des 3,5-fachen Satzes durch die PKV

    von Christine Baumeister-Henning, Haltern am See

    |  Dieser Beitrag enthält ein Musterschreiben, mit dem die Zahnarztpraxis den Patienten bei Erstattungsproblemen wegen der Überschreitung des 3,5-fachen Satzes im Rahmen einer abweichenden Vereinbarung unterstützen kann. |

    Keine Begründungspflicht bei der Vereinbarung, aber ...

    Nach § 2 GOZ ist es dem Zahnarzt erlaubt, sein Honorar mit dem Patienten frei zu vereinbaren. Dabei ist diese Möglichkeit zwar an formale Kriterien gebunden, nicht jedoch an Bemessungskriterien, wie sie bei der Bemessung der Gebühr innerhalb des Gebührenrahmens zu beachten sind. Außerdem besteht im Rahmen einer abweichenden Vereinbarung keine Begründungspflicht, weil sich der Rechtsgrund für den Steigerungssatz bereits aus der vertraglichen Vereinbarung und damit unabhängig von Begründungen unter Berücksichtigung der Bemessungskriterien des § 5 Abs. 2 GOZ ergibt.

    ... der Zahlungspflichtige kann eine Begründung verlangen

    Wenn im Fall einer abweichenden Vereinbarung auch ohne die Vereinbarung ein Überschreiten des 2,3-fachen Gebührensatzes gerechtfertigt gewesen wäre, ist das Überschreiten auf Verlangen des Zahlungspflichtigen nach § 10 Abs. 3 GOZ zu begründen. Durch diese Formulierung wird deutlich, dass grundsätzlich bei Vorliegen einer abweichenden Vereinbarung eine Begründung von Steigerungssätzen oberhalb des 2,3-fachen Satzes nicht zu erfolgen hat.