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  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Kann die Beihilfe nach dem Ende der Behandlung einen Funktionsstatus verlangen?

    | Immer wieder erhält die Redaktion von „Privatliquidation aktuell“ - PA - Anfragen wegen des Erstattungsverhaltens der Beihilfe, die nach dem Ende der Behandlung die Dokumentation der klinischen Funktionsanalyse (Funktionsstatus) nach GOZ-Nr. 8000 verlangt. Wie kann die Praxis reagieren? |

    Welche Leistungen enthält der Funktionsstatus?

    Der Funktionsstatus nach der GOZ-Nr. 8000 (Klinische Funktionsanalyse einschließlich Dokumentation) enthält die sogenannte klinische Funktionsanalyse. Diese soll zur Überprüfung des funktionellen Zustandes und des Zusammenwirkens von Zähnen, Kiefergelenken und (Kau-)Muskulatur sowie zur Ermittlung von Fehlfunktionen im craniomandibulären System (Fehlfunktion der Unterkiefermobilität durch Zahn-, Kiefergelenk- und Muskelerkrankungen) erhoben werden.

     

    Die Diagnose erfolgt primär durch Inspektion, Palpation und Auskultation, woraus sich Rückschlüsse auf den Zustand des Kauorgans ergeben und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer instrumentellen Funktionsanalyse entsprechende Therapiemaßnahmen eingeleitet werden.