Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Hinweise der Beihilfestellen der Länder zu Heil- und Kostenplänen: Wie können Sie reagieren?

    | Wenn der Beihilfe-Patient einen Heil- und Kostenplan bei seiner Beihilfe einreicht, kann es sein, dass er keine verbindliche Kostenzusage zu den beihilfefähigen Aufwendungen bekommt. Dennoch werden ihm - meistens fett gedruckt - Erstattungseinschränkungen präsentiert. Wie können Sie auf diese Schreiben reagieren? Nachfolgend zitieren wir aus den Schreiben von Beihilfestellen der Länder und zeigen auf, wie Sie darauf reagieren können. |

    Anhebung des Steigerungsfaktors

    Beihilfe: „Gebühren nach der GOZ dürfen regelmäßig nur bis zum 2,3-fachen Gebührensatz berechnet werden. Ein Überschreiten des 2,3-fachen Satzes (Schwellenwert) ist nur dann beihilfefähig, wenn ein besonders begründeter Ausnahmefall vorliegt. Dabei sind die Besonderheiten patientenbezogen konkret darzulegen.“

     

    Empfehlung: Erklären Sie dem Patienten, dass es im Vorfeld im Heil- und Kostenplan nicht möglich ist, eine Begründung für die Anhebung des Steigerungsfaktors aufzuführen, da man die Notwendigkeit noch nicht kennt. Die Begründung wird erst nach der Behandlung festgelegt und dokumentiert. Teilen Sie dem Patienten mit, dass er selbstverständlich Begründungen zu den Leistungen bekommt, die über dem Faktor für eine durchschnittlich schwierige Leistung liegen.