Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Dokumentation

    Dokumentationsleitfaden, Teil 3: Wie sollten die Prophylaxe-Leistungen dokumentiert werden?

    | Im dritten Teil dieser Serie befassen wir uns mit der Dokumentation von prophylaktischen Leistungen (Abschnitt B - GOZ). Eines der obersten Gebote ist auch hier, dass der jeweilige Zahn bzw. die behandelte Region sowie die aufgetretenen Schwierigkeiten angegeben werden. Nur so kann man die Abrechnung rechtssicher gestalten und Honorarverluste vermeiden. |

    Leitfaden zur erforderlichen Dokumentation bei der Prophylaxe

    Bitte analysieren Sie anhand des nachfolgenden „Dokumentationsleitfadens“ die bestehende Dokumentation und passen Sie diese gegebenenfalls an.

     

    GOZ
    Leistungstext
    Erforderliche Dokumentation

    1000

    Erstellung eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten 

    • Von wem wurde die Leistung erbracht?
    • Zeitdauer 25 Minuten (muss auf der Rechnung dokumentiert werden). Die Dokumentation der Zeitdauer ist auch zwingend erforderlich, wenn die Leistung auf mehrere Sitzungen verteilt wird
    • Erhebung Mundhygiene-Indizes
    • Anfärben der Zähne
    • Praktische Unterweisung mit individuellen Übungen
    • Art/Menge der verwendeten Materialien
    • Bei paralleler Berechnung der GOZ-Nrn. 0010, 4000 und 8000 sowie Beratungen und Untersuchungen nach der Gebührenordnung für Ärzte - Dokumentation der unterschiedlichen Zwecke der Leistungen

    1010

    Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten

    • Von wem wurde die Leistung erbracht?
    • Zeitdauer 15 Minuten (muss auf der Rechnung dokumentiert werden!) Die Dokumentation der Zeitdauer ist auch zwingend erforderlich, wenn die Leistung auf mehrere Sitzungen verteilt wird
    • Ergebnis der Kontrolle
    • Weitere Unterweisungen
    • Bei paralleler Berechnung der GOZ-Nrn. 0010, 4000 und 8000 sowie Beratungen und Untersuchungen nach der GOÄ - Dokumentation der unterschiedlichen Zwecke der Leistungen