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  • 01.11.2005 | Zahnersatz

    Privatabrechnung einer Cover-denture-Prothese mit drei Teleskopkronen?

    Frage: „Eine Privatpatientin soll mit einer Cover-denture-Prothese mit drei Teleskopkronen versorgt werden. Wie wird diese berechnet?“  

     

    Antwort: Im Gegensatz zum Bema, wo Cover-denture-Prothesen per definitionem unter die Nr. 97 für Totalprothesen fallen, findet sich in der GOZ nirgends eine Bestimmung, aus der die Zuordnung zu einer bestimmten Abrechnungsnummer hervorgeht. Zwar handelt es sich zweifelsfrei um eine Teilprothese, für die je nach Ausführung die GOZ-Nr. 520 oder 521 zuträfe, jedoch kann man die Abschnitte zwischen den Teleskopen schwerlich als Sättel bezeichnen, für die jeweils die Nr. 507 anzusetzen wäre. Auch sind keine Halteelemente in Form von Klammern vorhanden. Eine Totalprothese ist eine Cover-denture-Prothese, genau genommen aber auch nicht.  

     

    Und schließlich scheidet auch eine Berechnung als Verlangensleistung aus, da die Cover-denture-Prothese keinesfalls eine aus zahnmedizinisch-fachlicher Sicht unnötige Versorgungsform darstellt, sondern zum anerkannten Spektrum prothetischer Lösungen gehört. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Abrechnungsempfehlungen der einzelnen Landeszahnärztekammern lange Zeit voneinander abwichen.