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  • 01.12.2006 | Zahnersatz

    Festzuschüsse: Änderungen in Befundklasse 6

    Die Richtlinien zur Befundklasse 6 und die Festzuschüsse zu Reparaturen und Erweiterungen von Zahnersatz sind vom Gemeinsamen Bundesausschuss zum 1. Januar 2007 geändert worden. Begründung: Die Auswertung von praktischen Erfahrungen habe ergeben, dass es zwischen den durchschnittlichen tatsächlichen Kosten von Reparaturmaßnahmen bei Zahnersatz und den bisherigen Festzuschusshöhen Abweichungen gibt. Einige Befundbeschreibungen hat man konkretisiert und neue Befunde geschaffen. So ist der bisherige Befund 6.1 in die neuen Befunde 6.0 (Fälle ohne zahntechnische Leistungen) und 6.1 (Fälle mit zahntechnischen Leistungen) aufgeteilt worden. Die Befunde 6.4 und 6.5 sind aufgegliedert worden: Die Festzuschüsse werden künftig nach dem Umfang der Erweiterung gezahlt. Die Änderungen können noch vier Wochen nach Beschlussfassung vom Gesundheitsministerium beanstandet werden. Hinweis: Eine Übersicht zur neuen Befundklasse 6 finden Sie im Onlineservice für Zahnärzte unter www.iww-onlineservice.de, Abruf-Nr. 063516. 

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 1 | ID 89050