· Fachbeitrag · Provisorien
eHKP für Langzeitprovisorien nach Implantation – ist das möglich?
von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de
Langzeitprovisorien aus Polymethylmethacrylat (PMMA) werden immer häufiger für einzelne Implantate auch im Rahmen einer Sofortversorgung gefertigt. Dabei stellt sich die Frage, ob gesetzlich Versicherte einen Festzuschuss dafür erhalten. Teils bestehen die Patienten vehement auf einen elektronischen Heil- und Kostenplan (eHKP) für derartige Versorgungen, um von ihrer gesetzlichen Krankenkasse einen Festzuschuss zu bewirken. Ist das nach den Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) möglich und um welche Beträge geht es in der Befundklasse 5?
Interimsprothese
Eine Interimsprothese wird zeitlich begrenzt getragen, wenn eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist und Kieferveränderungen zu erwarten sind, die die weitere Verwendung der Prothese bewirken. Soll eine andere Interimsversorgung z. B. ein festsitzendes Langzeitprovisorium oder eine Schiene mit eingearbeitete Zähnen als Alternative eingegliedert werden, liegt es im Ermessen der Krankenkasse, ob ein Festzuschuss nach Befundklasse 5 bewilligt wird.
Befundklasse 5
Die Befundklasse 5 beschreibt Lückengebisse nach Zahnverlust in Fällen, in denen eine endgültige Versorgung nicht sofort möglich ist (Interimsversorgung). Die Befund-Nrn. 5.1 bis 5.4 lauten:
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