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  • 01.07.2005 | Teilleistungen

    Patient wechselt den Behandler: Teilleistungen abrechnen?

    Frage: „Mit einem Privatpatienten, dem eine Interimsbrücke eingesetzt wurde, gab es wiederholt Probleme (schlechte Mundhygiene, Entzündungen etc.). Dadurch wurde der Termin der Eingliederung des endgültigen Zahnersatzes immer weiter hinausgezögert. Schließlich ging der Patient zu einem anderen Behandler und ließ sich dort den Zahnersatz eingliedern. Kann ich meine bisher erbrachten Leistungen abrechnen?“  

     

    Antwort: Lediglich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Frist, innerhalb derer endgültiger Zahnersatz eingegliedert werden muss (sechs Monate nach Genehmigung des Heil- und Kostenplanes). Der Abbruch der Behandlung liegt hier im Verschuldensbereich des Patienten (schlechte Mundhygiene). Daher können Sie selbstverständlich die erbrachten Leistungen als Teilleistungen abrechnen. Die entstandenen Material- und Laborkosten sind zu 100 Prozent berechenbar.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 16 | ID 88946