Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Recht

    Was ist bei der Geltendmachung versicherungsrechtlicher Ansprüche zu beachten?

    | Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus dem privaten Krankenversicherungsvertrag in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann (§ 12 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz VVG). Gelegentlich macht ein Versicherer von der Möglichkeit Gebrauch, dem Versicherten eine Ausschlussfrist für die Geltendmachung seines Versicherungsanspruchs zu setzen. |