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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Recht

    Honorarvereinbarung: Neuer Vordruck der Bundeszahnärztekammer

    | Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich im März letzten Jahres eine Verfassungsklage zurückgewiesen, die den Verordnungsgeber verpflichten sollte, eine Punktwerterhöhung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorzunehmen. Als Begründung für die Zurückweisung hat das Bundesverfassungsgericht angeführt, es bestehe kein dringender Bedarf für eine derartige Punktwertanpassung, denn die Zahnärzte schöpften offensichtlich nicht einmal die Möglichkeiten der bestehenden GOZ aus, ein angemessenes Honorar zu erzielen (Honorarvereinbarung, Faktorerhöhung etc.). |