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  • · Fachbeitrag · Kalkulation

    GOZ-Honorardefizite erkennen und handeln

    von Dental-Betriebswirtin Birgit Sayn, ZMV, sayn-rechenart.de

    Die goldenen Zeiten sind längst Vergangenheit. Jeder selbstständige Zahnarzt muss unternehmerisch denken, um wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Wer keine Kalkulation bei privaten Gebührenziffern vornimmt, wird eher zufällig passende Honorare ansetzen. Das birgt jedoch die Gefahr einer Unterdeckung und damit das Risiko, die eigene Existenz zu gefährden.

    BEMA denken, heißt Geld verschenken

    GOZ-Honorardefizite entstehen auch, wenn gesetzlich versicherten Patienten lediglich Leistungen im Rahmen der GKV-Möglichkeiten (ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche – § 12 SGB V) angeboten werden. Jeder gesetzlich versicherte Patient hat das Recht, an der modernen Zahnheilkunde teilzunehmen. Keine Kassenleistung ohne Selbstzahlerleistung – jeder Kassenpatient ist ein potenzieller Privatpatient.

    Pareto-Prinzip

    Nach dem „Pareto-Prinzip“ werden 80 Prozent des Umsatzes mit 20 Prozent der Patienten erzielt und 80 Prozent der Behandlungszeit führen zu 20 Prozent des Umsatzes. Doch jährlich weisen immer mehr Gebührenziffern des BEMA ein zum Teil erheblich höheres Honorar auf als vergleichbare Gebührenziffern der GOZ, sodass ein stetes Nachjustieren der Steigerungsfaktoren bei den privaten Gebührenziffern erforderlich ist.

    Finanzielle Besserstellung von Tierärzten

    Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) wurde 2008 novelliert und im Juli 2017 erneut angepasst. In einer Pressemitteilung der Bundestierärztekammer hieß es, dass eine Anpassung der GOT begrüßt werde, man aber enttäuscht sei über deren Höhe. Die Forderungen für die Gebührenanpassung beliefen sich auf 20 Prozent, um der Inflationsanpassung und den steigenden Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung, Energie und Dokumentationen gerecht zu werden. Wenn man den Tierärzten ihren Honorarzuwachs auch gönnt, stellt sich doch die Frage, warum der GOZ-Punktwert seit 38 Jahren nicht angehoben worden ist. Der Verordnungsgeber gewährte bei der GOZ-Novellierung 2012 laut seiner Schätzung nur 6 Prozent mehr Volumen.

    Finanzielles Steuerungselement der GOZ

    Ein wichtiger Indikator für die finanzielle Gesundheit einer Zahnarztpraxis ist die finanzielle Reichweite. Sie zeigt, wie lange die Praxis in der Lage ist, ihre laufenden Kosten zu decken, ohne zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Welche Hilfsmittel bietet die GOZ? Der Paragrafenteil beinhaltet nur im Punktwert eine betriebswirtschaftliche Komponente. Angesichts einer ausbleibenden Punktwert-Anpassung der GOZ und dem wirtschaftlichen Druck, ist die Höhe der GOZ-Gebührensätze für die jeweilige Gebührenziffer leistungsgerecht zu ermitteln, um eine adäquate Honorierung zu erzielen. Dabei ist jedoch auch der Verlust an Kaufkraft, z. B. aufgrund von Inflation und der wirtschaftlichen Lage, weltweit zu berücksichtigen. Angebot und Nachfrage beeinflussen die Preisgestaltung.

    Kalkulation der Leistungen

    Die Kalkulation ist die Grundlage der betriebswirtschaftlichen Praxisführung. Kalkulieren Sie private Honorarleistungen nicht, werden die Honorare den Aufwand nicht decken, den die Leistungen verursachen. Eine Unterdeckung entsteht, was zur Folge hat, dass Geld zur Behandlung in die Praxis mitzubringen ist. Die Preise sollten kalkuliert und bei Bedarf frei mit den Patienten vereinbart werden. Jeder macht tagtäglich die Erfahrung von Preissteigerungen. Das erleichtert auch die Durchsetzung höherer Preise in der Zahnarztpraxis.

    Honorarsituation bei einer Extraktion

    Die Extraktion eines einwurzeligen Zahnes nach Nr. 3000 GOZ ergibt bei 2,3-fachem Gebührensatz ein Honorar in Höhe von 9,05 Euro. Dafür stehen knapp zwei Minuten zur Verfügung. Das galt 1988 und das gilt immer noch im Jahr 2026, wenn lediglich der 2,3-fache Gebührensatz berechnet wird. Wer kann das heute noch bei einer Honorarumsatzstunde von rund 390 Euro für eine Einzelpraxis leisten? Selbst bei Steigerung des Gebührensatzes auf den 3,5-fachen Gebührensatz weist das Honorar für die Extraktion gerade einmal 13,78 Euro auf.

    Honorarumsatz je Minute

    Eine Kennzahl, die sich nicht direkt aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ergibt, sich aber dennoch mithilfe dieser ermitteln lässt, sind die Kosten einer Zahnarztstunde/-minute oder, anders ausgedrückt, der notwendige Mindestumsatz je Minute. Mit dieser Berechnung ermittelt man den notwendigen Honorarumsatz pro Stunde, den ein Zahnarzt erwirtschaften muss, um alle Kosten zu decken und seinen individuellen Gewinn zu erreichen. Hierfür werden alle Betriebsausgaben und der individuelle Gewinn, den man erreichen möchte, addiert und die Summe durch die jährliche Behandlungszeit geteilt. Den Betrag für die Betriebsausgaben im Vorjahr finden Sie in Ihrer aktuellen BWA. Wenn Sie Preissteigerungen im laufenden Jahr erwarten, sind entsprechende prozentuale Aufschläge vorzunehmen. Ausgaben für Fremd- und/oder Praxislabor bleiben dabei unberücksichtigt. Sie stellen einen durchlaufenden Posten dar, weil sie in gleicher Höhe auf der Kosten- und Erlösseite anfallen.

     

    Betriebsausgaben/Jahr

    +

    erforderlicher Praxisgewinn/Jahr

    =

    notwendiger Honorarumsatz/Jahr

    :

    Jahresbehandlungsminuten

    =

    notwendiger Honorarumsatz/Minute

     

     

    Um die Behandlungsminuten/Jahr zu ermitteln, rechnen Sie wie folgt:

    44 Wochen

    Anzahl der tatsächlichen Arbeitswochen/Jahr (unter Berücksichtigung von 6 Wochen Urlaub, 5 Feiertagen, 1 Woche Fortbildung und 1 Woche Krankheit)

    × 5 Tage

    Anzahl der durchschnittlichen Arbeitstage/Woche

    = 220 Tage

    × 32,8

    Anzahl der durchschnittlichen Behandlungsstunden/Tag (nicht Arbeitsstunden pro Tag)

    = 7.216

    Behandlungsstunden/Jahr

    x 60 Minuten

    = 432.960

    Behandlungsminuten/Jahr

     

    Beträgt beispielsweise der ermittelte Honorarumsatz/Minute 6,50 Euro (bei einer Honorarumsatzstunde in Höhe von 390 Euro), ergibt sich für die Extraktion eines einwurzeligen Zahnes bei einer angenommenen Arbeitszeit von 5 Minuten ein notwendiger Honorarumsatz von 32,50 Euro. Auf dieser Basis bestimmen Sie den erforderlichen Steigerungsfaktor jeglicher privater Gebührenziffer.

    Wie wird der Honorarumsatz berechnet?

    Der Honorarumsatz ist das Produkt aus der ermittelten Honorarumsatzminute und dem Zeitbedarf für die jeweilige Leistung.

     

    Beispiel: Nr. 3000 GOZ

    5 min

    Arbeitszeit für die Nr. 3000 GOZ

    x 6,50 Euro/min)

    Honorarumsatzminute

    = 32,50 Euro

    Honorarumsatz

     

    Welcher Gebührensatz ist für die jeweilige Leistung erforderlich?

    Der erforderliche Steigerungsfaktor für eine Leistung ergibt sich aus dem Quotienten des Honorarumsatzes, geteilt durch den 1,0-fachen Gebührensatz

     

    Beispiel: Nr. 3000 GOZ

    32,50 Euro

    Erforderlicher Honorarumsatz

    : 3,94 Euro

    (1,0-facher Satz Nr. 3000 GOZ)

    = 8,25-fache

    Steigerungsfaktor der notwendig ist, um das Honorar in Höhe von 32,50 Euro bei der Nr. 3000 GOZ zu erzielen

     

    Was bedeutet „Unterdeckung“?

    Eine Unterdeckung ergibt sich, wenn eine oder mehrere Leistungen nicht das notwendige Honorar ergeben. Soll der notwendige Honorarumsatz je Minute z. B. 6,50 Euro betragen, wobei das reale Honorar nur 5,85 Euro aufweist, besteht eine Unterdeckung von 0,65 Euro je Honorarumsatzminute.

    Vereinbarung der Gebührenhöhe

    Da der Punktwert der GOZ seit 1988 nicht angepasst wurde, ist bei der Kalkulation von privaten Gebührenziffern oft ein Steigerungssatz oberhalb des 3,5-fachen Faktors erforderlich. In diesem Fall ist eine Vergütungsvereinbarung gem. § 2 Abs. (1, 2) GOZ schriftlich im Vorfeld der Behandlung mit dem Patienten bzw. Zahlungspflichtigen zu treffen.

    Auswertung der Praxissoftware

    Ist der notwendige Honorarumsatz je Minute ermittelt, ist eine erste Auswertung der Praxissoftware bezüglich der am stärksten frequentierten GOÄ- und GOZ-Leistungen erforderlich. Die ausgewerteten Gebührenziffern sind sehr gut in einer Excel-Tabelle mit Nummer, Bezeichnung und unterschiedlichen Gebührensätzen bei Privatleistungen sowie aktuellen regionalen Preisen der KZV bei Gebührenziffern des BEMA gegenüberzustellen. Unter Anwendung von Formeln lassen sich leicht Honorare darstellen – auch bei Preisänderungen, ohne jeden Betrag einzeln per Taschenrechner zu ermitteln.

     

    Wichtig — Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Leistungslegenden der Gebührenziffern aus BEMA und GOZ in Bezug auf ihren Leistungstext und die Abrechnungsbestimmungen 100%ig übereinstimmen.

    Kosten pro Behandlungsstunde senken

    Der betriebswirtschaftlichen Situation kann man auch im Bereich der Kostensenkung begegnen. Jede Delegation von Leistungen an Fachpersonal im Rahmen des Delegationsrahmens und die verstärkte Abgabe von Verwaltungsaufgaben lässt Behandlungskosten sinken. Ein Blick in den Delegationsrahmen der BZÄK und ggf. eine Rücksprache mit der zuständigen Zahnärztekammer können neue Optionen offerieren. Time is cash, time is money.

    Quellen für betriebswirtschaftliche Informationen

    Die bayerische Landeszahnärztekammer stellt ein GOZ-Kalkulationsraster für alle interessierten Zahnärzte zur Verfügung. Das Kalkulationsraster ist ein Tool zur Berechnung von Stundensätzen in Zahnarztpraxen und liefert einen Überblick über die betriebswirtschaftliche Situation. Es fasst alle relevanten Praxiskosten zusammen, ermöglicht die Prüfung der Wirtschaftlichkeit, die Berechnung notwendiger Stundensätze und die Festlegung angemessener GOZ-Steigerungssätze – ein Instrument, das fundierte unternehmerische Entscheidungen ermöglicht. Für registrierte Nutzer des Zahnärztlichen Qualitätsmanagement-Systems (ZQMS) der Landeszahnärztekammern Hessen steht unter www.zqms-eco.de ein vergleichbares Tool zur Verfügung, das nach Registrierung auch Zahnärzten aus anderen Kammern offensteht.

     

    PRAXISTIPP — Darüber hinaus haben Zahnärztekammern – wie z. B. die ZÄK Westfalen-Lippe eine Excel-Tabelle mit GOZ-Gebühren, Zeitbedarf, Punktwert und praxisindividuellen Minutenumsatz entwickelt, der Zahnärzten zur Verfügung steht. Fragen Sie ggf. bei Ihrer regionalen Zahnärztekammer nach, ob ähnliche Hilfestellungen abrufbar sind, die Ihnen viel Zeit ersparen.

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2026 | Seite 8 | ID 50805840