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  • · Fachbeitrag · Recht

    BGH: Kein Vergütungsanspruch für fehlerhafte Implantatbehandlung, wenn eine Nachkorrektur nicht mehr möglich ist

    | Ein Zahnarzt hat keinen Anspruch auf Vergütung für eine Implantatbehandlung, wenn er diese grob fehlerhaft durchgeführt hat und eine Korrektur des Behandlungsfehlers im Nachhinein nicht mehr möglich ist (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 13.09.2018, Az. III ZR 294/6). |

     

    Eine zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft hatte gegen eine Patientin geklagt. Ein Zahnarzt hatte bei der Patientin 8 Zahnimplantate eingesetzt und seine Honorarforderung an die Gesellschaft abgetreten. Die Patientin verweigerte die Bezahlung, weil die Implantate wegen falscher Positionierung für sie unbrauchbar seien. Auch nachdem die Patientin den Zahnarzt gewechselt habe, sei eine prothetische Versorgung lege artis nicht mehr möglich. Der BGH gab der Patientin recht.

     

    Zwar sei zwischen Zahnarzt und Patientin ein wirksamer Behandlungsvertrag zustande gekommen. Allerdings bestehe kein Vergütungsanspruch, weil der Zahnarzt den Facharztstandard schuldhaft verletzt habe: Eine Weiternutzung der Implantate sei der Patientin wegen des Risikos einer Periimplantitis nicht zuzumuten, eine Explantation berge das Risiko eines erheblichen Knochendefekts. Auch sei in dem Fall der Erfolg einer neuerlichen Implantation unsicher. Eine ausführliche Fallbesprechung lesen Sie in PA 10/2018, Seite 2.

    Quelle: ID 45495882