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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Recht

    Auskunftsverlangen der Privatversicherung: Wo sind die Grenzen?

    | Die Versicherungen geben in der Regel an, dass sie die angeforderten Unterlagen oder Begründungen vom Zahnarzt deshalb benötigen, um sich über die Notwendigkeit der Heilbehandlung informieren zu können, denn auch der privat versicherte Patient erhält von seiner Versicherung grundsätzlich nur die Kosten für eine medizinisch notwendige Heilbehandlung erstattet. Die Versicherungsverträge legen fest, dass der Versicherungsnehmer auf Verlangen dem Versicherer jede Auskunft zu erteilen hat, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder der Leistungspflicht des Versicherers und ihres Umfanges erforderlich ist. Die Versicherung muss also so lange nicht leisten, wie der Versicherungsnehmer die für die Überprüfung der Leistungspflicht erforderlichen Auskünfte nicht erteilt. Zu diesen Auskünften gehören erforderlichenfalls auch Abschriften der Befunde oder Kopien von Röntgenaufnahmen und Kiefermodellen. |