01.11.2001 · Fachbeitrag · Recht
AG Westerburg: Keramik-Veneers, Empress-Teilkronen und Galvanokronen waren medizinisch notwendig
Neben den Urteilen des Amtsgerichts Marburg vom 9. Juli 2001 (Az: 10 C 1636/99-81, siehe „Privatliquidation aktuell“ Nr. 8/2001, S. 1 f.) und des Landgerichts Memmingen vom 16. August 2001 (Az: 3 O 1179/99, siehe Nr. 10/2001, S. 1 f.) hat nun auch das Amtsgericht Westerburg mit Urteil vom 29. September 2001 (Az: 23 C 1605/99) auf Grund der Klage eines privat versicherten Patienten die Krankenversicherung zur Leistung der auf der Grundlage der BEB berechneten zahntechnischen Laborkosten verpflichtet.
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