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  • 06.05.2008 | Privatliquidation

    GOZ-Entwurf: FAL, FTL sowie die Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen

    Wir setzen unsere Präsentation des Leistungskatalogs des Arbeitsentwurfs zur neuen GOZ mit den vorgesehenen Gebührenpositionen für die Berechnung der funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen sowie der Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen nach dem neuen GOZ-Abschnitt J fort.  

     

    Befunderhebung

    Nr. 800  

    Klinische Funktionsanalyse mit Dokumentation des klinischen Funktionsstatus  

    Nr. 800a  

    Klinische Funktionsanalyse mit Dokumentation des klinischen Funktionsstatus, Mindestdauer 45 Minuten  

    Die Dokumentation ist auf Wunsch dem Patienten auszuhändigen. Ein Formblatt – wie bisher – ist für die Dokumentation zur Erfüllung des Leistungsinhalts nicht vorgeschrieben. Wenn im Rahmen der klinischen Funktionsanalyse ein krankhafter Befund erhoben worden ist, wird die höher bewertete Leistung nach Nr. 800a berechnungsfähig sein. Daneben ist dann die Nr. 800 nicht berechnungsfähig.  

     

    Modellmontage

    Nr. 801  

    Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers einschließlich Kontrollregistrat, auch Stützstiftregistrierung, einmal je Sitzung  

    Nr. 802  

    Arbiträre Scharnierachsenbestimmung und Anlegen eines Übertragungsbogens zur Montage des Oberkiefermodells in einen Artikulator  

    Nr. 803  

    Kinematische und/oder elektronische Scharnierachsenbestimmung und Anlegen eines Übertragungsbogens zur Montage des Oberkiefermodells in einen Artikulator  

    Neben den Leistungen nach den Nummern 801, 802 und 803 werden die Material- und Laborkosten gesondert berechnungsfähig sein.  

     

    Registrieren

    Nr. 805  

    Mechanische und/oder elektronische Registrierungen der Unterkieferbewegungen zur Einstellung eines Artikulators, einmal je Sitzung  

    Nr. 806  

    Elektromyografische Untersuchung(en) in Verbindung mit der Leistung nach Nr. 805, je Sitzung