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  • 01.07.2010 | Privatliquidation

    Die Abrechnung eines Langzeitprovisoriums im Zusammenhang mit einer Parodontaltherapie

    Unser Fallbeispiel erläutert die Abrechnung eines Langzeitprovisoriums im Zusammenhang mit einer PAR Behandlung. Hierzu ist eine Kronenpräparation der Zähne 34, 33, 32, 31, 41, 42, 43 und 44 erforderlich. Die endgültige Versorgung mit Einzelkronen ist derzeit noch nicht absehbar, kann aber frühestens nach Abschluss der Parodontaltherapie erfolgen. In der Zwischenzeit muss der Patient mit einem Langzeitprovisorium versorgt werden, das in unserem Fall im zahntechnischen Fremdlabor hergestellt wird.  

     

    Folgende Leistungen können anfallen:  

     

    1. Sofortprovisorium

    Zahn  

    GOZ-Nr.  

    Leistungsbeschreibung  

    Anzahl  

    Betrag in Euro bei Faktor 2,3  

    34-44  

    227  

    Eingliederung einer provisorischen Krone zum Schutz eines präparierten oder frakturierten Zahnes und zur Sicherung der Kaufunktion, einschließlich Entfernung  

    8  

    279,44  

     

     

    Laborkosten gemäß § 9 GOZ  

     

    xxx  

     

     

    Materialkosten (Abformmaterial)  

     

    xxx  

    Bevor ein Langzeitprovisorium eingegliedert werden kann, müssen die bereits dafür präparierten Zähne mit einem Sofortprovisorium versorgt werden, da die Herstellung eines Langzeitprovisoriums in der Regel einige Tage in Anspruch nimmt. Die Versorgung der präparierten Zähne mit einem festsitzenden Sofortprovisorium wird bei Einzelzähnen mit der GOZ-Nr. 227 je provisorischer Krone berechnet - zuzüglich der Abformmaterialien und der zahntechnischen Leistungen im Sinne des § 9 GOZ für die Herstellung der provisorischen Einzelkronen.  

     

    2. Teilleistungen für die Präparation

    Zahn  

    GOZ-Nr.  

    Leistungsbeschreibung  

    Anzahl  

    Betrag in Euro bei Faktor 2,3  

    34-44  

    224  

    Teilleistung nach den Nrn. 220 bis 222  

    8  

    Dreiviertel Gebühr  

    34-44  

    221  

    Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone (Hohlkehl- oder Stufenpräparation  

    8  

    xxx  

     

     

    Laborkosten gemäß § 9 GOZ  

     

    xxx  

     

     

    Materialkosten (Abformmaterial)  

     

    xxx