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  • 01.04.2000 · Fachbeitrag · OLG Hamm

    Privatvereinbarung muss auch vom Zahnarzt unterzeichnet werden

    | „Dem Kläger steht der geltend gemachte Zahlungsanspruch von 13.793,88 DM nicht zu.“ - So ein Zitat aus dem Urteil des OLG Hamm vom 16. August 1999 (Az: 3 U 235/98). Auf diesen Betrag muss ein Zahnarzt nun verzichten, weil er einen Formfehler begangen hatte: Er hatte seinen gesetzlich versicherten Patienten zwar eine Privatvereinbarung unterschreiben lassen, es jedoch versäumt, diese selbst zu unterzeichnen. Dazu die Richter: |